Registrierungspflicht

Liebe Tierfreunde!

Wir dürfen wiederholt auf die gesetzliche Registrierungspflichtigen eures Vierbeiners hinweisen!
 

Der Chip eures Hundes muss wie laut unseres Schutvertrages innerhalb von 2 Wochen auf den neuen Besitzer registriert werden. Weiter müsst ihr euren Vierbeiner auch im jeweiligen Bundesland bei der Gemeinde registrieren.
Ein ordentlicher Ablauf bei unseren vermittelten Hunden ist uns wichtig, deshalb werden wir jetzt Kontrollen durchführen, ob dies auch bei all unseren Hunden so gehandhabt wurde!


Vielen Dank euer THINO - Team!

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